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LAG Hamm, 20.08.2018 - 7 TaBV 43/18 |
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- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18 Nachdem innerbetriebliche Verhandlungen über einen Interessenausgleich - unabhängig von deren Umfang und Tiefe - von der Beklagten für gescheitert erklärt worden waren, hat das Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (2 BV 18/18 sowie bestätigender Beschluss des LAG Hamm vom 20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle eingesetzt.
Gerichtsbekannt wurde mit Beschluss des Arbeitsgericht Iserlohn (16.07.2018, 2 BV 18/18) und bestätigendem Beschluss der LAG Hamm (20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle unter Vorsitz des Richters M3 eingesetzt.
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18 Nachdem innerbetriebliche Verhandlungen über einen Interessenausgleich - unabhängig von deren Umfang und Tiefe - von der Beklagten für gescheitert erklärt worden waren, hat das Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (2 BV 18/18 sowie bestätigender Beschluss des LAG Hamm vom 20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle eingesetzt.
Gerichtsbekannt wurde mit Beschluss des Arbeitsgericht Iserlohn (16.07.2018, 2 BV 18/18) und bestätigendem Beschluss der LAG Hamm (20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Frankfurt M1 eingesetzt.